DienstleistungFührerschein auf Probe

Beim erstmaligen Erwerb einer Fahrerlaubnis wird diese für den Zeitraum von zwei Jahren auf Probe erteilt. Außer beim Erwerb der Fahrerlaubnisklassen M, L und T unterliegen damit alle Fahranfänger einer zweijährigen Probezeit.

Ansprechpersonen:

NameTelefonTelefaxE-Mail
Führerscheinstelle Miltenberg
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09371 501-174 bis -175 und -14909371 501-79174E-Mail-Adresse des Ansprechpartners
Führerscheinstelle Obernburg
Infotelefon
09371 501-616 und -617 sowie -625 bis -62709371 501-79617E-Mail-Adresse des Ansprechpartners

Weitere Informationen:

Die Probezeit beginnt mit dem Datum des Erwerbs der Fahrerlaubnis, das heißt mit Aushändigung des Führerscheins. Die Probezeit endet vorzeitig beziehungsweise wird unterbrochen, wenn die Fahrerlaubnis vor Ablauf der Probezeit entzogen wird oder der Inhaber auf sie verzichtet. In diesem Fall beginnt mit der Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis eine neue Probezeit, jedoch nur im Umfang der Restdauer der vorherigen Probezeit sowie der zweijährigen Verlängerung der Probezeit.

Verkehrsverstöße während der Probezeit:

Die Probezeit verlängert sich einmalig um zwei Jahre, wenn während der Probezeit durch den Fahranfänger ein erstmaliger bußgeldbewehrter Verkehrsverstoß (ab 40 €) nach Abschnitt A der Anlage 12 zur Fahrerlaubnisverordnung oder zwei Verstöße nach Abschnitt B der Anlage 12 zur Fahrerlaubnisverordnung begangen und deswegen anschließend die Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) angeordnet wurde. Der Zeitpunkt der Tatbegehung ist hierbei ausschlaggebend, nicht der Zeitpunkt der Rechtskraft der Entscheidung.

Was passiert, wenn während der Probezeit mehrere Verkehrsverstöße im Verkehrszentralregister eingetragen werden?

1. Probezeitmaßnahme:

Nach dem ersten Verstoß ordnet die Fahrerlaubnisbehörde die Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger in einer Fahrschule mit Seminarerlaubnis an, die Teilnahme ist verpflichtend. Außerdem verlängert sich die Probezeit um weitere zwei Jahre. Wird dieser Verpflichtung nicht nachgekommen, wird die Fahrerlaubnis entzogen und die Probezeit ruht. Die Wiedererteilung ist erst möglich, wenn die Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger nachgewiesen wurde.

Im Rahmen des Aufbauseminars werden die Auffälligkeiten der Teilnehmer besprochen und es werden Wege zur zukünftigen Vermeidung dieser Auffälligkeiten gesucht. Eine Nachschulung dauert neun Stunden, die normalerweise in vier Blöcken zu je 135 Minuten abgehalten werden.

Handelt es sich bei dem Verkehrsverstoß allerdings um eine Zuwiderhandlung unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, so ist statt der Teilnahme an einem Aufbauseminar bei einer Fahrschule die Teilnahme an einem besonderen Aufbauseminar bei einer hierfür amtlich anerkannten Stelle erforderlich!

2. Probezeitmaßnahme:

Bei einem erneuten A-Verstoß beziehungsweise zwei weiteren B-Verstößen nach der Teilnahme an einem Aufbauseminar erteilt die Fahrerlaubnisbehörde eine schriftliche Verwarnung und verweist auf die Möglichkeit zur freiwilligen Teilnahme (innerhalb von zwei Monaten) an einer verkehrspsychologischen Beratung. Eine Verpflichtung zur Teilnahme besteht nicht. Durch eine Teilnahme können insgesamt zwei Punkte im Verkehrszentralregister abgebaut werden.

3. Probezeitmaßnahme:

Bei einem weiteren A-Verstoß beziehungsweise zwei weiteren B-Verstößen nach Ablauf von zwei Monaten nach der schriftlichen Verwarnung wird die Fahrerlaubnis für mindestens drei Monate entzogen. Die Probezeit ruht. Der Führerschein ist der Fahrerlaubnisbehörde auszuhändigen. Die Sperrfrist beginnt erst mit dem Datum der Abgabe des Führerscheins bei der Fahrerlaubnisbehörde. Zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ist ein Fahreignungsgutachten erforderlich.

Als A-Verstöße gelten:

  • Unfallflucht
  • Nötigung
  • Vorfahrtverletzung
  • Verbotenes Rechtsüberholen außerhalb geschlossener Ortschaften
  • Zulässige Höchstgeschwindigkeit um mindestens 21 km/h überschreiten (mit Pkw, Motorrad)
  • Zu schnelles Fahren bei Unübersichtlichkeit, an Kreuzungen und Einmündungen oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen
  • Zu dichtes Auffahren
  • "Geisterfahren" auf einer Autobahn oder Kraftfahrstraße
  • Rotlichtmissachtung
  • Fahren unter Alkoholeinfluss
  • Überholen im Überholverbot

B-Verstöße sind:

  • Unbefugte Benutzung eines Kraftfahrzeuges
  • Gefährdung oder Behinderung von Fußgängern oder Radfahrer beim Abbiegen
  • Gefährdung oder Behinderung von Personen in Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel
  • Kennzeichenmißbrauch
  • Ungenügendes Absichern eines liegengebliebenen Fahrzeuges mit Gefährdung anderer
  • Verbotenes Parken auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen
  • Termin zur Hauptuntersuchung oder Abgasuntersuchung um mehr als acht Monate überziehen
  • Mit abgefahrenen Reifen fahren
  • Gefährdung oder Behinderung von Schulkindern an einem haltenden Schulbus
  • Telefonieren mit einem Mobiltelefon während der Fahrt

Welche Fahrschulen dürfen Aufbauseminare anbieten?

Die folgenden Fahrschulen im Landkreis Miltenberg sind im Besitz einer Seminarerlaubnis und dürfen Aufbauseminare für Fahranfänger durchführen:

Fahrschule Großkinsky GmbH

Mainzer Str. 35
63897 Miltenberg
Tel.: 09371/1224 oder 8756 oder 0171/8228066

 

Fahrschule Umscheid
Inh. Thomas Horlebein

Bahnstraße 25
63906 Erlenbach a. Main
Tel.: 09372/139218

 

Fahrschule Loevenich

Ankergasse 4
63897 Miltenberg
Tel.: 09371/3558 oder 0171/5422556

 

Fahrschule Katlus

In der Altstadt 1
63911 Klingenberg a. Main
Tel.: 09372/6635

 

Fahrschule Thomas Gümperlein

Kirchstraße 18
63920 Großheubach
Tel.: 09371/95 93 77

 

Fahrschule Manfred Helmstetter

Martinsgasse 2
63927 Bürgstadt
Tel. 09371/36 72        

 

Fahrschule Hein GbRLandstr. 17c
63939 Wörth a. Main
Te. 09372/8181
Fahrschule Fabian UmmingerFriedhofstr. 5
63920 Großheubach
Tel. 01512/10000163

 

  • Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeiten:
    Mo, Di: 8.00 bis 16.00 Uhr
    Mi: 8.00 bis 12.00 Uhr
    Do: 8.00 bis 18.00 Uhr
    Fr: 8.00 bis 13.00 Uhr
    und nach Vereinbarung

    Für die Kfz-Zulassungsstelle kann die Terminvereinbarung online erfolgen, ansonsten bitte telefonisch.
    Eine Vorsprache auch ohne Termin ist zu folgenden Zeiten möglich:
    Mo, Di, Do: 8 - 12 Uhr
    Mi, Fr: 8 - 10 Uhr

  • Adressen

    Adressen:
    Landratsamt Miltenberg
    Brückenstraße 2
    63897 Miltenberg

    Tel.: 09371 501-0
    Fax: 09371 501-270
    E-Mail: info@lra-mil.de


    Außenstellen:

    Brückenstraße 20
    63897 Miltenberg

    Tel.: 09371 501 0
    Fax: 09371 501 270

    Dienststelle Obernburg
    Römerstraße 18-24 (Sparkassengebäude)
    63785 Obernburg

    Tel.: 09371 501 300
    Fax: 09371 501 79 624

    Veterinäramt
    Fährweg 35
    63897 Miltenberg

    Tel.: 09371 501 0
    Fax: 09371 501 79 532  

    » Anfahrt / Parken

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